Glosse: Wortklauberei (2)
28. August 2020 Von Peter Schwerdtmann, cen
Unser Beispiel war eines von ungeheurer moralischer Kraft. Wir hatten darauf hinwiesen, dass der Einsatz des Begriffs „Raser“ in einer Nachricht der Presse gleichzusetzen ist mit einer gesetzwidrigen und auch den Standesregeln widersprechenden Vorverurteilung einer Person.
Doch Regeln leben. Wir hatten vergessen zu gendern, wir hätten von Rasern und Raserinnen sprechen müssen, noch besser von Raser*innen, hätten uns vielleicht aber auch aufs Partizipierende zurückziehen und von den Rasenden (divers) sprechen können. Aber wir haben uns ganz unbewusst so verhalten, wie das gestandene Journalisten eben tun. Sie kümmern sich um die deutsche Sprache und um tatsächlich wichtige Themen. Oder sie befassen sich mit ganz unzeitgemäßen Wortklaubereien. (ampnet/Sm)
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