Neue Fahrzeuge der Öffentlichen Hand müssen „sauber“ sein

Ab August dieses Jahres gelten bei der staatlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im Öffentlichen Personen-Nahverkehr, für deren Kauf, Leasing oder Miete. Die neuen Vorgaben verpflichten die Öffentliche Hand, aber auch eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure, wie zum Beispiel Post- und Paketdienste oder die Müllabfuhr dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss.

Das sieht das neue Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vor (im Ministerial-Deutsch SaubFahrzeugBeschG), das auf der „Clean Vehicle Directive“ (Richtlinie für saubere Fahrzeuge) der EU in Brüssel fußt. Dort heißt es wörtlich: „Die überarbeitete Richtlinie über saubere Fahrzeuge fördert saubere Mobilitätslösungen bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge und steigert die Nachfrage und den weiteren Einsatz emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge. Die neue Richtlinie definiert ‚saubere Fahrzeuge‘ und legt nationale Ziele für deren öffentliches Beschaffungswesen fest. Sie gilt für verschiedene Arten des öffentlichen Beschaffungswesens, einschließlich Kauf-, Leasing-, Miet- und relevanter Dienstleistungsverträge.“ Die vom Europäischen Parlament und vom Rat im Juni 2019 verabschiedete Richtlinie muss bis zum 2. August 2021 von den Mitgliedsländern ohne wenn und aber in nationales Recht umgesetzt werden.

Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten als „sauber“, wenn sie die Grenzwerte zu CO2- und Luftschadstoffemissionen erfüllen. Das gilt in erster Linie für elektrisch betriebene Autos. Schwere Nutzfahrzeuge und Busse dagegen dürfen neben Strom auch andere alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff, Erdgas, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe als Antriebsquelle einsetzen. Aber nur, wenn diese nicht mit fossilen Brennstoffen vermischt werden. Plug-In-Hybridbusse können ebenfalls den Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge angerechnet werden.

Mindestens 38,5 Prozent aller neu beschafften Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen) müssen den Sauber-Bedingungen entsprechen. Für emissionsarme und -freie Busse im ÖPNV belaufen sich die Vorschriften für den ersten Referenzzeitraum bis Ende 2025 bei 45 Prozent und für den zweiten Zeitraum bis Ende 2030 bei 65 Prozent. Mindestens die Hälfte der Mindestziele für Busse im ÖPNV muss durch emissionsfreie Fahrzeuge erfüllt werden.

Ausgenommen von dieser Regel sind unter anderem Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze.

Damit freilich der Beschaffungsrahmen, den Brüssel vorgibt, schon ab dem 2. August in deutsches Recht – wie gewünscht – umgesetzt werden kann, ist höchste Eile geboten. Der Gesetzentwurf (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gesetzesentwurf-foerderung-sauberer-energieeffizienter-strassenfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile) hat zwar das Kabinett passiert, nicht aber Bundestag und Bundesrat. Und die verbleibende Legislaturperiode bis zur nächsten Wahl ist überschaubar. (ampnet/hrr)


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Bilder zum Artikel

Mercedes-Benz e-Citaro.

Mercedes-Benz e-Citaro.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Daimler


Übersicht der EU-Richtlinie Clean Vehicle Directive.

Übersicht der EU-Richtlinie Clean Vehicle Directive.

Foto: Auto-Medienportal.Net/BMVI


Mercedes-Benz Citaro Fuelcell-Hybrid.

Mercedes-Benz Citaro Fuelcell-Hybrid.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Daimler


Mercedes-Benz e-Citaro in Hamburg.

Mercedes-Benz e-Citaro in Hamburg.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Daimler