EU-Führerschein: Dem Lappen geht es an den Kragen – schrittweise

Wenn die EU umfassende Neuerungen beschließt, ist meist ein bürokratisches Monster im Anmarsch. So auch bei der europaweiten Einführung des neuen fälschungssicheren Führerscheins, die in den kommenden Wochen anläuft. Allein für Deutschland bedeutet das den Umtausch von rund 43 Millionen Fahrerlaubnis-Bescheinigungen für Personenwagen und Motorräder ohne besondere Prüfung, allerdings gegen eine Gebühr von 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das nunmehr erforderliche biometrische Passfoto.

Alles in allem werden für die gesamte Prozedur elf Jahre ins Land gehen. Los geht es 2022 mit einem festen Stufen- beziehungsweise Fristenplan, bei dem es auf das Geburtsjahr des Antragsstellers oder der Antragsstellerin ankommt und nicht darauf, wann die Fahrprüfung stattgefunden hat. Das gilt allerdings nur für diejenigen, die noch den vor dem 1. Januar 1999 ausgestellten grauen oder rosa Lappen, beziehungsweise einen alten DDR-Führerschein aus Papier mit sich herumtragen.

Ältere Semester, die vor 1953 geboren sind, dürfen sich bis zum 19. Januar 2033 mit dem Umtausch Zeit lassen, egal, ob sie zur Zeit noch einen der alten Scheine oder bereits einen im Scheckkartenformat besitzen. Immerhin sind sie dann mindestens 80 Jahre alt, wenn nicht noch älter.

Beeilen dagegen müssen sich die Jahrgänge 1953 bis 1958. Die sollten schon in den ersten zweieinhalb Wochen des neuen Jahres den Umtausch bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnsitzes mit Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und dem aktuellen Führerschein in die Wege geleitet haben. Stichtag ist der 19. Januar 2022. Falls eine andere Behörde die Fahrerlaubnis nach der Prüfung erteilt hat, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift dieser Behörde erforderlich. Sie lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen.

Der Stichtag 19. Januar 2023 gilt für die Jahrgänge 1959 bis 1964, 19. Januar 2024 für 1965 bis 1970 und der 19. Januar 2025 für 1971 oder später.

Einen anderen Zeitplan ließen sich die Bürokraten für die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine einfallen. Hier gibt das Ausstellungsdatum den Ausschlag. Jene Kärtchen, die von 1999 bis 2001 ausgegeben wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Am entsprechenden Datum in den Folgejahren geht es für die jeweiligen Ausstellungsdaten in Zweijahresschritten bis zum Abschluss der Aktion am 19. Januar 2033 weiter.

Wichtig zu wissen ist, dass der Umtausch lediglich das Dokument betrifft, nicht die Fahrerlaubnis. Wer nämlich nach Ablauf seiner Frist von der Polizei mit seinem alten, also ungültigen Führerschein auffällt, wird keineswegs wegen der Straftat „Fahren ohne Führerschein“ vor den Kadi gezerrt. Ihm oder ihr droht lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Wichtig zu wissen ist auch, dass mit der Umtauschaktion keine Prüfungen verbunden sind, weder, was Kenntnisse der Verkehrsregeln, Reaktionsfähigkeiten oder Gesundheitstests angeht. Der ADAC gibt allerdings zu bedenken: „Beim Umtausch von Motorrad- und PKW-Führerscheinen gibt es keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Wenn dabei körperliche Defizite (zum Beispiel Benutzung Rollator/Krücken) ersichtlich sind, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben und diese überprüfen. Der Führerscheininhaber muss dann seine Fahrtauglichkeit nachweisen. Bei nur bedingter Fahreignung kommen Auflagen/Beschränkungen in Betracht. Das ist unabhängig vom Umtausch.“

Eine besonders tiefgehende Neuerung steckt dennoch im EU-Führerschein: Seine Gültigkeit ist auf 15 Jahre begrenzt. Darin könnte auf längere Sicht – besonders für ältere Jahrgänge – eine Menge Sprengstoff stecken. Falls irgendwann doch eine umfassende Prüfung für die Verlängerung fällig würde. (aum/hrr)


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Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden.

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden.

Foto: Autoren-Union Mobilität