Wortklauberei (57): Es geht um Volkes Wille
26. Juni 2024 Von Peter Schwerdtmann, cen
Pech nur, dass die Argumente nicht zur Wirklichkeit passen. SUV brauchen in aller Regel weniger Verkehrsfläche als vergleichbare Limousinen oder gar Kombis aus demselben „Stall“. Die G-Klasse als Luxus-SUV und der kompakte Golf liefern ein extremes Beispiel, denn eine G-Klasse beansprucht weniger Fläche als ein Golf. Und auch ein schweres SUV wiegt selten mehr als ein batterieelektrisches Auto. Bleibt als Argument für solche Maßnahmen also nur die Hoffnung, dass der Neid ausreicht, um Sonderregelungen durchzusetzen?
Die sogenannte „Deutsche Umwelthilfe“ beruft sich auf Volkes Wille, belegt durch eine Abstimmung über SUV-Parkgebühren in Paris. Damals stimmte rund ein Prozent der stimmberechtigten Pariser für eine solche Regelung, die übrigens nur Touristen und Pendler betrifft. Die „DUH“ zeigt in diesem Fall also ein nicht ganz übliches Verständnis von Demokratie. Und den Markt hat sie auch nicht im Blick: Jedes vierte in Deutschland neu zugelassene Fahrzeug ist ein SUV – vom den erfolgreichen Massenprodukten VW T-Cross und VW Tiguan bis hin zu den wenigen VW Touareg. Und auch alle anderen Marken bis hin zu Dacia beteiligen sich am SUV-Geschäft.
Den Kommunen, die nun einen SUV-Vertreibungsantrag von der „DUH“ auf dem Tisch liegen haben, sei geraten, mit solchen Mitteln vorsichtig umzugehen. Inzwischen reagieren viele ihrer Bürger allergisch auf jeden Versuch, sie zu ihrem „Glück“ in die Verkehrswende zu zwingen. (cen/Peter Schwerdtmann)
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