Mit dem Camper ins Ausland: Messerverbot und Feuerlöscher-Pflicht

Manche Gefahren lauern beim Campen eher versteckt. Dass die Prüfung der Gasanlage bei Wohnmobil und Caravan jetzt alle zwei Jahre verpflichtend von einem Fachmann durchgeführt werden muss und dass gelegentlich ein Campingplatz-Besitzer die Zufahrt auf sein Gelände verweigert, falls dies nicht geschehen ist, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Aber es gibt weitere Unsicherheiten die von Unkenntnis und Nachlässigkeit getragen zu freudlosen Urlaubserlebnissen führen können.

Da wäre zunächst die Sache mit dem Küchenmesser. In unguter Erinnerung haben wir den Grenzübertritt von Frankreich nach Italien in den 1990er Jahren, als noch kein Schengen-Abkommen die Grenzkontrollen ersetzt hat. Der ausschließlich des Italienischen mächtige Beamte beharrte auf den Zutritt in unseren Camper und öffnete ebenso zielsicher wie siegesgewiss die Besteckschublade im Küchenblock. Triumphierend zog er unser großes Brotmesser hervor, hielt es uns unter die Nase und wedelte mit der anderen Hand mit einem Paar Handschellen. Die Diskussion dauerte rund eine Stunde und nach der Hinzuziehung eines beschwichtigenden Kollegen ließ uns der Mann schließlich weiterfahren. Das Mitführen von Messern ist in Italien tatsächlich nur aus triftigem Grund erlaubt, etwa beim Angeln oder Jagen. Bei der Stadtführung sollte auf jeden Fall keines mitgeführt werden.

In Deutschland gilt heute: Messer mit einer Klingenlänge von weniger als zwölf Zentimetern sind erlaubt, andere mit beidseitigen oder einhändisch feststellbaren Klingen sind verboten. Grundsätzlich dürfen Messer zum Beispiel nicht im Handschuhfach eines Autos mitgeführt werden, da sie „zugriffsbereit“ sind. Als „nicht zugriffsbereit“ gilt es, wenn mehr als drei Handgriffe erforderlich sind, um es zu bekommen. Eine Besteckschublade im Wohnmobil ist verriegelt aber nicht verschlossen, was reichlich Spielraum für Interpretationen durch die Ordnungskräfte lässt. Eindeutige Aussagen können auch die ADAC-Juristen nicht machen: Das Thema Messer im Wohnmobil bleibt eine Grauzone.

Vergleichsweise einfach ist dagegen Vorschrift zum Mitführen eines Feuerlöschers im Camper. Die gibt es in mehr Ländern als vermutet. In Europa gilt sie in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und in der Schweiz, hier jedoch nur für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Auch beim Fehlen eines Feuerlöschers könnten die Platzbetreiber in den genannten Ländern den Stellplatzsuchenden abweisen.

Empfohlen wird die Mitnahme in Albanien, Belgien (für Wohnmobile, die in Belgien zugelassen sind), Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Norwegen (für Wohnmobile, die in Norwegen zugelassen sind) und Schweden. Sinnvoll ist die Ausstattung des Campers mit einem Feuerlöscher jedoch allemal. Je nach Löschmethode variieren die Kosten. Pulverlöscher mit zwei Kilogramm Volumen gibt es bereits für etwa 30 Euro, Systeme die mittels Schaum die Flammen ersticken, kosten durchschnittlich 15 Euro mehr. Da bei Wohnmobil und Caravan Brände bei Kochen entstehen können, ist auch eine Löschdecke ein probates Brandschutzmittel.

Risiken birgt auch der Weg nach Süden für all jene, die nach Südtirol oder ins Trentino fahren wollen. Der führt in aller Regel über die vielbefahrene Bennerautobahn, die allerdings durch den Schwerverkehr dringend renovierungsbedürftig ist. Die betrifft vor allem für die Luegbrücke zwischen Grieß am Brenner und der Passhöhe. Hier gilt im Bauabschnitt, dass Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aus Gründen besserer Gewichtsverteilung auf die T-förmigen Betonpfeiler nicht die rechte sondern die linke Fahrspur nutzen müssen. Um Missbrauch zu verhindern, hat die Betreibergesellschaft ASFINAG vor der Bücke in beiden Fahrtrichtungen automatische Waagen eingebaut, die beim Überschreiten der 3,5-Tonnen-Grenze das betroffene Fahrzeug durch Schranken auf einen Kontrollplatz ausleiten, wo die Gendarmen bereits warten.

Was das für Reisemobilurlauber bedeutet? Ganz einfach: wer seinen Camper vollpackt und das zulässige Gewicht in der Annahme nicht erwischt zu werden überschreitet, wird hier gleich dreimal der Ordnungswidrigkeit überführt. 90 Euro werden dann für die Nutzung der falschen Spur fällig, die Strafe für das Überladen um, sagen wir 15 Prozent, macht 210 Euro aus. Und, da mit mehr als 3,5 Tonnen die Vignette für leichtere Fahrzeuge nicht mehr ausreicht, sondern die Straßenmaut mithilfe der Go-Box variabel erhoben wird, berechnet der Betreiber eine Ersatzmaut in Höhe von 240 Euro. Die Urlaubskasse wird also um 540 Euro erleichtert, und das Fahrziel wegen des Zeitverlusts gewiss nicht mehr wie geplant erreicht. Wer keine Möglichkeit hat, seinen beladenen Camper vor Reiseantritt zu wiegen, sollte tunlichst die Lastwagenspur nutzen, auch wenn sein Fahrzeug laut Zulassung eine maximale Gesamtmasse von 3,5 Tonnen hat, dies empfiehlt Alexander Holzedel, Pressesprecher der ASFINAG für Tirol und Vorarlberg. (aum)


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Bilder zum Artikel

Urlaub mit dem Wohnmobil.

Urlaub mit dem Wohnmobil.

Photo: CIVD via Autoren-Union Mobilität


Falle für Camper: Messer in der Reisemobilküche.

Falle für Camper: Messer in der Reisemobilküche.

Photo: Michael Kirchberger via Autoren-Union Mobilität


Falle für Camper: Messer in der Reisemobilküche.

Falle für Camper: Messer in der Reisemobilküche.

Photo: Michael Kirchberger via Autoren-Union Mobilität


Falle für Camper: Feuerlöscher.

Falle für Camper: Feuerlöscher.

Photo: Michael Kirchberger via Autoren-Union Mobilität


Falle für Camper: Feuerlöscher.

Falle für Camper: Feuerlöscher.

Photo: Michael Kirchberger via Autoren-Union Mobilität


Die Luegbrücke.

Die Luegbrücke.

Photo: ASFINAG via Autoren-Union Mobilität


Die Luegbrücke wird saniert.

Die Luegbrücke wird saniert.

Photo: ASFINAG via Autoren-Union Mobilität