Wortklauberei (5): Bockmist oder Bockshorn
1. November 2020 Von Peter Schwerdtmann
Aber selbst mein Korrekturprogramm auf dem Computer mahnt diese Schreibweise als falsch an und will das S reinkorrigiert sehen. Allerdings akzeptiert dasselbe Programm das S in Windows. Aber das steht es nur um den Plural und nicht für Besitzverhältnisse. Die sind geklärt. Wer daran rührt, riskiert einen Schadenersatzprozess. Da fehlt doch etwas? Bei diesem Wort zögern selbst Redakteure nicht, ein S einzusetzen, dabei geht es um den Genitiv, um den Ersatz des Schadens, also um Schadensersatz.
Bockmist, mag da mancher denken und vermisst gar nicht das S als Hinweis auf den Urheber. Kennt noch jemand ein gutes Beispiel, mit dem sich Volontäre ins Bockshorn jagen lassen? (ampnet/Sm)
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