Autobahnmaut: Freie Fahrt für Camper

Keine Sorge, Sie können die Falten auf Ihrer Stirn wieder glätten. Die Fahrt auf der Autobahn in Deutschland bleibt auch für schwere Reisemobile weiterhin gratis. Denn die vom Bund geplanten neuen Regelungen sehen vor, dass ausschließlich Fahrzeuge, die im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden, auf den Fernverbindungen und ausgesuchten Bundesstraßen zur Kasse gebeten werden.

Die Lastwagen-Maut in Deutschland war zuletzt am 1. Januar 2023 erhöht worden. Vom 1. Dezember an werden weitere Abgaben für die anfallenden CO2-Emissionen erhoben und am 1. Januar fällt die Gebührenbefreiung auf der Autobahn auch für erdgasbetriebene Fahrzeuge weg. Den 1. Juli 2024 haben Camper jedoch gefürchtet. Dann nämlich werden die bislang verschonten Transporter und Lastwagen in der Gewichtsklasse 3,5 bis 7,5 Tonnen mit der Abgabe belegt. Und mit diesem Gewicht sind eine ganze Reihe von Reisemobilen unterwegs. Selbst jene, die eine Auflastung ihres Campers um nur wenige 100 Kilogramm angemeldet haben, damit sie nicht wegen der Ordnungswidrigkeit des Überladens ihres 3,5-Tonnen Mobils belangt werden können, wären betroffen gewesen.

Dieser im Grunde ehrenwerte und vernünftige Schritt fällt vielen ohnehin schwer. Nicht nur, dass sie fürderhin ein Tempolimit von 100 km/h in Deutschland beachten müssen, sie werden auch statt im zweijährigen Turnus alle zwölf Monate zur Vorstellung beim TÜV gebeten. Obendrein fallen im Ausland höhere Straßennutzungsgebühren an. In der Schweiz oder in Österreich wird es jenseits der 3,5-Tonnen-Grenze richtig teuer. Besonders Transitreisende jammern, wenn für die Fahrt von Kufstein über den Brenner hin und zurück fast 100 Euro fällig werden. Zumindest in Deutschland ist diese Gewichtsklasse bis 7,5 Tonnen, die noch mit dem „alten“, vor 1999 erworbenen Führerschein der Klasse 3 (entspricht heute der Klasse C1) bewegt werden darf, weiterhin mautfrei unterwegs.

„Die Neuregelung ist von vielen falsch verstanden worden“, weiß Antje Schätzel, Sprecherin des in Berlin logierenden Maut-Erhebers Toll Collect. Vielen war nicht bewusst, dass tatsächlich nur der gewerbliche Güterverkehr betroffen ist. Selbst Mietmobile bis zu 7,5 Tonnen Gewicht, die ja irgendwo in der Nähe des gewerblichen Betriebs siedeln, fahren weiterhin mautfrei. Ausschlaggebend für die Gebührenerhebung ist in der Tat nur der Zweck des Gütertransportes.

Der Kelch, der da an den Reisemobil-Urlaubern des schweren Kalibers vorbeigegangen ist, hätte bitter geschmeckt. Zwar wären sie vermutlich günstiger eingepreist worden, als bislang schon mit der Maut belegten Laster jenseits von 7,5 Tonnen. Deren Gebühren je Kilometer richten sich nach der Schadstoffklasse, aber selbst ein Euro-6-Fahrzeug zahlt fast zehn Cent je Kilometer. Ältere Euro-1-Brummis sind mit dem doppelten Satz dabei. Der Spitzensatz für Lastwagen liegt übrigens bei 19 Cent je Kilometer, das betrifft den Güterkraftverkehrs-Lkw der Schadstoffklasse Euro 6 mit mehr als 18 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und wenigstens vier Achsen. Auch hier zahlt der Oldie-Brummi mit Euro 1 fast den doppelten Satz. Das sind 33 Prozent mehr als noch 2022, der Laster mit der saubersten Maschine wird nur mit einem Aufschlag von sieben Prozent bepreist. (cen)


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Bilder zum Artikel

Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger


Kontrollbrücke zur Überwachung der Lkw-Maut.

Kontrollbrücke zur Überwachung der Lkw-Maut.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC


Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger